Damen und Herren,
Gestatten Sie uns Ihnen bekanntzugeben, dass Aufgrund des Beschlusses des einzelnen Aktionärs der Gesellschaft KERAMOST, A.G., vom 28.11.2012, mit Rechtswirksamkeit zum 31.12.2012 zur Splitt-Trennung der Gesellschaft KERAMOST, A.G. kommt, wobei gleichzeitig 4 neuen Rechtsnachfolgeaktiengesellschaften entstehen. Auf diese Gesellschaften übergehen die im Projekt der Splitt-Trennung genannten gesplitteten Vermögensteile der Gesellschaft KERAMOST, A.G.
Rechtswirkungen dieser Trennung im Sinne des § 243 Absatz. 1.Schriftzeichen b) Punkt 1 in Verbindung mit der Bestimmung des § 244, Absatz 2 des Gesetzes Nr. 125/2008 der Sammlung, über Umwandlung der Handelsgesellschaften und Genossenschaften, in der Fassung der späteren Verordnungen treten zum Tag den 31.12.2012 in Kraft. An diesem Tag und weiter erlischt die getrennte Gesellschaft KERAMOST, A.G. nicht, aber der abgesonderte Vermögensteil einschließlich eventuelle aus den arbeitsrechtlichen Beziehungen resultierenden Rechte und Verpflichtungen übergeht laut dem ausgearbeiteten „Trennungsprojekt“ an die neu entstandenen Rechtsnachfolgegesellschaften.
Für unsere Kunden und Geschäftspartner steht unten ein offizielles Dokument über „Rechtsnachfolge – Bekanntgabe“ zur Verfügung. Wenn Sie Fragen bezüglich des Trennungsprojekts haben, bitte kontaktieren Sie uns.